Die Anmeldung ist voraussichtlich ab Ende Dezember möglich!
Über unser Online-Formular können Sie ihr Kind/ ihre Kinder für unsere Ferienfreizeit vom 02. bis 16. August 2024 anmelden. Mitfahren dürfen alle Kinder und Jugendlichen, die zwischen dem 01.01.2008 und dem 01.09.2015 geboren sind. Bitte beachten Sie, dass wir auch dieses mal wieder von Freitag bis Freitag fahren!
Über das Vortreffen und alle weiteren Anliegen, informieren wir Sie nach der Anmeldung per E-Mail.
Bitte nutzen Sie bei Geschwisterkindern ein Formular pro Kind.
Bei Fragen und Problemen können Sie sich hier an uns wenden.
Sollten Sie Unterstützung zur Finanzierung der Freizeit benötigen, können Sie sich hier informieren oder uns persönlich ansprechen.
Reisebedingungen
1. Anmeldung
Mit der Anmeldung wird von dem/der Anmelder/in der rechtswirksame und verbindliche Abschluss eines Reisevertrages mit dem Freizeitveranstalter Katholische junge Gemeinde St. Bonifatius Haspe unter Einbeziehung der Teilnahmebedingungen angeboten.
Die Anmeldung ist schriftlich und mit dem Anmeldeformular vorzunehmen. Die Angaben auf dem Anmeldeformular sind Bestandteile des Vertrages. Der Vertrag kommt mit
der Anmeldebestätigung durch den Freizeitveranstalter oder deren Bevollmächtigte zustande. Anmeldeschluss ist der 20. Mai 2024.
2. Bezahlung
Nach Erhalt der Teilnahmebestätigung ist bis zum 30.05.2024 ist eine Anzahlung in Höhe von 100€ zu leisten. Der
Restbetrag ist bis spätestens zum 30.06.2023 zu entrichten. Beim Jugendamt und der Kath. Kirchengemeinde St. Bonifatius Hagen können Zuschüsse
beantragt werden.
Ein eventueller finanzieller Überschuss der Freizeit wird für die nächsten Freizeiten und Aktionen der KjG St. Bonifatius verwendet.
Kosten für Messdiener*innen: 1 Kind: 275€
Kosten für Nichtmitglieder: 1 Kind: 300€
Bei 2 Geschwisterkindern erhalten beide Kinder einen Rabatt von 50 € und bei 3 Geschwisterkindern alle je einen Rabatt von 65 €
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Freizeitveranstalters:
a) Fahrt: Hinfahrt am 02.08.2024/ Rückkehr am 16.08.2024 (Komfortreisebus)
b) Unterbringung: 14 Übernachtungen auf dem Zeltplatz Hase Naturcamping, Groß Dörgen
c) Verpflegung: Vollpension
d) Aktivitäten auf der Kinderfreizeit (Eintritte, Ausflüge, etc)
e) Leitung: Kristina Prinsen
f) Versicherung: Haftpflicht-, Kranken und Unfallversicherung (ggf. mit Eigenanteil) ü. KjG
4. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können der Freizeitveranstalter als auch Reisende den Vertrag nach Maßgabe der Vorschrift zur Kündigung wegen höherer Gewalt (§651 BGB) kündigen. Die Rechtsnachfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Der Freizeitveranstalter wird dann den gezahlten Reisepreis erstatten, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Freizeitveranstalter ist verpflichtet, die infolge der Kündigung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsieht, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Vertragspartnern je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
5. Rücktritt durch den/die Anmelder/in
Der/die Anmelder/in kann jeder Zeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Nimmt der/die Anmelder/in von der gebuchten Reise Abstand, so hat er die Ausfallkosten zu tragen.
Bei einer Abmeldung nach dem 30.06.2024 behalten wir uns vor, die Anzahlung ganz oder teilweise zur Deckung der bisher entstandenen Kosten einzuhalten.
Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Freizeitveranstalter.
6. Aufsichtspflicht
Den Anordnungen der Reiseleitung ist während der Dauer der Freizeit unbedingt Folge zu leisten. Die Eltern / Erziehungsberechtigten delegieren/übertragen für die Dauer der Reise ihre Aufsichtspflicht und Erziehungsgewalt auf das Leitungsteam. Dieses kann davon ausgehen, dass die TeilnehmerInnen, soweit sie auf Grund des Alters und der Reife dazu in der Lage sind, einen Großteil von Verantwortung hinsichtlich Leben in der Gruppe, Umgang mit Sachwerten u.ä. selbst tragen können. Die Eltern/Erziehungsberechtigten hinterlassen für die Zeit der Reise eine Anschrift, damit sie oder eine Vertrauensperson in Notfällen zu erreichen sind. Die Erziehungsberechtigten sind damit einverstanden, dass sich die Teilnehmer nach Rücksprache mit einem zuständigen Leiter in kleinen Gruppen von der Gesamtgruppe entfernen dürfen. Für diese Zeit entbinden Sie das Leitungsteam von seiner Aufsichtspflicht. Die Aufsichtspflicht in speziellen Situationen (Ausflüge, Schwimmen,…) wird über den Bogen zur Aufsichtspflicht geregelt, den Sie am Vortreffen erhalten.
7. Vorzeitige Rückschickung
Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Wenn ein Teilnehmer/ eine Teilnehmerin gegen dieses verstößt oder das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt und sich den darauf bezogenen Anweisungen des Leitungsteams nicht nur unerheblich widersetzt, hat der Freizeitveranstalter das Recht, den Teilnehmer unverzüglich zu den Erziehungsberechtigten zurück zu schicken. Voraussetzung für eine vorzeitige Rückschickung ist, dass dem/der TeilnehmerInnen zuvor eindringlich die möglichen Folgen seines/ihres Verhaltens vor Augen geführt wurden. Eine Rückschickung erfolgt durch Abholung des Kindes durch die Eltern am Urlaubsort auf eigene Kosten.
Der Konsum von Energy-Drinks und Drogen, gleich welcher Art, ist untersagt und führt bei Zuwiderhandlung zur sofortigen Rückschickung.
8. Veröffentlichungen
Fotos: Mit ihrer Unterschrift erklären sich die TeilnehmerInnen – oder stellv. deren Eltern – bereit, während der Maßnahme entstandene Fotos für Publikationen in der Tagespresse, in Gemeinde-eigenen Veröffentlichungen und Aushängen oder auf der Homepage/Socialmedia der Kirchengemeinde/KjG zuzulassen.
Freizeitveranstalter: Katholische junge Gemeinde St. Bonifatius Haspe